Urnau-versichert.de - Ihr Versicherungsmakler
Urnau-versichert.de  -  Ihr Versicherungsmakler

Verdienstausfall

Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall

 

Das Krankentagegeld dient ausschließlich dem Ausgleich des Verdienstausfalls, der durch die Erkrankung des Versicherten eintritt. Dieser Verdienstausfall ist unterschiedlich weitgehend, je nach arbeitsrechtlicher Situation. Der Selbstständige oder der Freiberufler hat ab dem ersten Tag einen Verdienstausfall, entweder in Form entgehender Gewinne, ausfallenden kalkulatorischen Unternehmerlohns oder zusätzlicher Kosten für die Beschäftigung einer Vertretung.

 

 

Der Selbstständige hingegen muss für sich entscheiden, wie viele Tage Erkrankung er verkraften kann, ohne einen Ersatz des Verdienstausfalls versichern zu müssen. Die Tarife der PKV sehen unterschiedliche Beginnzeiten vor, zum Beispiel ab dem 4. Tag. Da solche früh beginnenden Tagegelder sehr teuer sind, empfiehlt sich eine Staffelung der Tagegeldbeträge.

 

 

Der Arbeitnehmer genießt eine Lohn- und Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, in der Regel für sechs Wochen. In dieser Zeit besteht üblicherweise kein Bedarf für eine Tagegeldversicherung, weshalb die PKV Arbeitnehmern auch nur Tarife mit einer Karenzzeit - also leistungsfreien Zeit - von mindestens sechs Wochen oder 42 Tagen ab Erkrankung anbietet.

Hier finden Sie uns

Günter Urnau GmbH

Harspergerflur 29

66740 Saarlouis

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 6831 988850+49 6831 988850

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Günter Urnau GmbH