Inhaltsübersicht
1. Individuelle Gestaltung
2. Private Renten und Steuerpflicht
3. Was bedeuten die Begriffe "Ertrag" bzw. "Ertragsanteil"
Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung . Im Unterschied zur
Kapitallebensversicherung sichert die private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko, sondern das Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person ab.
Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so wird je nach Tarifgestaltung
keine Leistung fällig, die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien ausgezahlt,
die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien einschließlich der bereits erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt, eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt.
Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, so wird je nach Tarif entweder keine Leistung fällig oder die Rente entsprechend der vereinbarten Garantiezeit
weitergezahlt oder die der Garantiezeit entsprechende Kapitalsumme ausgezahlt oder eine Hinterbliebenenrente bis zum Tode der bezugsberechtigten Person gezahlt.
Die bei Lebensversicherungen üblich en Gesundheitsfragen und die möglicherweise damit verbundene Gesundheitsprüfung durch einen Arzt entfallen. Eine private Rentenversicherung können daher
auch Personen abschließen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen ein Lebensversicherungsvertrag abgelehnt werden würde.
Inzwischen gibt es allerdings Angebote auf dem Markt, die eine Gesundheitsprüfung
zugunsten der versicherten Person vornehmen. Personen mit einem erhöhten
Gesundheitsrisiko wird dann eine höhere Rente gezahlt, da deren individuelle
Lebenserwartung niedriger als die statistische Lebenserwartung ist.
Eine Rentenversicherung kann als
Zu einer Rentenversicherung können Zusatzversicherungen wie
abgeschlossen werden.
1. Individuelle Gestaltung
Der Vertrag einer privaten Rentenversicherung kann individuell, den Bedürfnissen
des Versicherungsnehmers entsprechend, gestaltet werden, und zwar mit Blick
auf:
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer entscheiden,
ob er die Versicherungsleistung als einmaligen Kapitalbetrag - der dann
allerdings zumindest zum Teil steuerpflichtig ist - ausbezahlt haben möchte
oder ob er diese in Form einer lebenslangen oder einer zeitlich begrenzten
Rentenzahlung wünscht. Die Wahl der Kapitalleistung ist ausgeschlossen,
wenn es sich um einen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes geförderten
Vertrag handelt.
Rechtsstand 15. Februar 2012