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Private Rente

Inhaltsübersicht

1. Individuelle Gestaltung
2. Private Renten und Steuerpflicht
3. Was bedeuten die Begriffe "Ertrag" bzw. "Ertragsanteil"

 

Information

Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung . Im Unterschied zur
Kapitallebensversicherung sichert die private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko, sondern das Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person ab.

 

Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so wird je nach Tarifgestaltung
keine Leistung fällig, die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien ausgezahlt,
die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien einschließlich der bereits erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt, eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt.
Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, so wird je nach Tarif entweder keine Leistung fällig oder die Rente entsprechend der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt oder die der Garantiezeit entsprechende Kapitalsumme ausgezahlt oder eine Hinterbliebenenrente bis zum Tode der bezugsberechtigten Person gezahlt.


Die bei Lebensversicherungen üblich en Gesundheitsfragen und die möglicherweise damit verbundene Gesundheitsprüfung durch einen Arzt entfallen. Eine private Rentenversicherung können daher auch Personen abschließen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen ein Lebensversicherungsvertrag abgelehnt werden würde.


Inzwischen gibt es allerdings Angebote auf dem Markt, die eine Gesundheitsprüfung
zugunsten der versicherten Person vornehmen. Personen mit einem erhöhten
Gesundheitsrisiko wird dann eine höhere Rente gezahlt, da deren individuelle
Lebenserwartung niedriger als die statistische Lebenserwartung ist.
Eine Rentenversicherung kann als

  • aufgeschobene Rentenversicherung vereinbart werden, d.h. dass ein jüngererMensch eine Versicherung mit laufender Beitragszahlung abschließt, dieRentenzahlung - außer bei einer mitversicherten Rente wegen Berufsunfähigkeit -aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa mit 60, 65 oder 67 Jahren, beginnt.
  • Rentenversicherung auf zwei verbundene Leben vereinbart werden. Diese Versicherung dient der Absicherung eines Lebenspartners, Geschäftspartners oder auch der Geschwister.
  • Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag vereinbart werden. BeiRentenversicherungen gegen Einmalbeitrag gibt es zwei Formen:
  • Die sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die bestehende Altersversorgung wird gegen Zahlung eines bestimmten Kapitalbetrages bei Eintritt in den Ruhestand sofort ergänzt.
  • Die aufgeschobene Rente. Zahlt ein Versicherungsnehmer in jüngeren Jahren einen größeren Kapitalbetrag einmalig in einen Rentenversicherungsvertrag ein, und beginnt die Rentenzahlung erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, spricht man von einer aufgeschobenen Rente. Die mit dieserVersicherung erzielten Erträge sind nur dann steuerfrei, wenn das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wird.

Zu einer Rentenversicherung können Zusatzversicherungen wie

  • Pflegerenten,
  • Hinterbliebenenrenten,
  • Unfallrenten oder Todesfallsumme,
  • Berufsunfähigkeitsrenten,
  • Dread Disease (Schwere Krankheiten)

abgeschlossen werden.


1. Individuelle Gestaltung
Der Vertrag einer privaten Rentenversicherung kann individuell, den Bedürfnissen
des Versicherungsnehmers entsprechend, gestaltet werden, und zwar mit Blick
auf:

  • eine zusätzliche Altersversorgung,
  • eine Kapitalanlage mit Steuervorteil,
  • die Vermögensübertragung.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer entscheiden,
ob er die Versicherungsleistung als einmaligen Kapitalbetrag - der dann
allerdings zumindest zum Teil steuerpflichtig ist - ausbezahlt haben möchte
oder ob er diese in Form einer lebenslangen oder einer zeitlich begrenzten
Rentenzahlung wünscht. Die Wahl der Kapitalleistung ist ausgeschlossen,
wenn es sich um einen im Rahmen des Altersvermögensgesetzes geförderten
Vertrag handelt.

Rechtsstand 15. Februar 2012

 

 

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