Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter bzw. für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht. In den Alpenländern, wo viele ihren Winterurlaub verbringen, gelten ähnliche Regelungen.
Autofahrer, die trotz Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer durch dieses Fehlverhalten andere behindert, wird mit 80 Euro und einem Punkt verwarnt. Bei einer Gefährdung sind es 100 Euro und ebenfalls ein Punkt. Wer sein Auto mit Sommerreifen bei Schnee und Eis nicht bewegt, begeht hingegen keine Ordnungswidrigkeit.
Das gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall, auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war.
Autofahrer sollten jedoch nicht dauerhaft mit Sommerreifen unterwegs sein, wenn die Straßenverhältnisse eindeutig Winterreifen erforderlich machen. Wer dann einen Unfall verursacht, muss damit
rechnen, von seinem Haftpflichtversicherer mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen zu werden.
Das gilt in der Vollkaskoversicherung:
Wichtig: Wählen Sie nur einen Versicherer, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet!!!