Die private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die
• den Unfalltatbestand ( Unfall ) erfüllen und
• zu einer bleibenden Körperschädigung geführt haben.
Zweck der privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, abzufangen. Die Geldleistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, Einkommensverluste, erhöhte Aufwendungen und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.
Unterschiede zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Wegen zum bzw. vom Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten (einschließlich Hortbesuch). Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Mittel für die Aufwendungen werden bei den Berufsgenossenschaften von den Unternehmern allein, also ohne Arbeitnehmerbeteiligung, durch eine Umlage aufgebracht, von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand durch eigene Haushaltsmittel. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches ( SGB VII ).
Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung versichert die private Unfallversicherung je nach Wunsch und Bedarf neben den beruflich bedingten auch außerberufliche Unfälle und gilt weltweit. Daneben kann auch Versicherungsschutz mit eingeschränktem Umfang gewährt werden, z.B. nur gegen Berufsunfälle oder nur gegen außerberufliche Unfälle.
Unfallrente oder Invaliditätsleistung:
Wenn entgehendes Arbeitseinkommen abgedeckt werden soll und keine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, bietet sich die Unfallrente besonders an. Alternativ eine ausreichend hohe
Invaliditätssumme nach der Faustformel 20- bis 25-faches Jahresnettoeinkommen.