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Risikoschutz und Existenzsicherung
Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer
beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags.
Die Berufsfähigkeit ist also der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden. Damit kann die Lage meist nur vorübergehend überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben – beispielsweise für medizinische
Versorgung oder Betreuung – ergeben. Gerade junge Menschen verfügen häufig
nur über geringe oder gar keine Finanzpolster. Besonders schwerwiegend ist das,
wenn es in einer Familie nur einen Einkommensbezieher gibt.
Die gesetzliche Grundlage:
Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen.
Diese Rente ersetzt die früheren Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-renten.
Dabei wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der
Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation auch ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden, ist eine solide und ausreichende private Berufsunfähigkeitsabsicherung heute unverzichtbar.